Teil A Allgemeine Vertragsregelungen des Servicevertrages mit der Maxx Direct Service AG

  • 1 Geltungsbereich

Für alle mit der Maxx Direct Service AG geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese Allge- meinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung. Abweichungen von diesen AGB oder fremde AGB gelten als nicht vereinbart, auch wenn die Maxx Direct Service AG den vom Vertragspartner vorgeschlagenen Änderungen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Gegenstand des Servicevertrages, BonusPlan49-Vertrages

  1. Die Maxx Direct Service AG verkauft dem Kunden Anteile an von dritter Seite (Initiator oder An- teilsveräußerer) bereits gegründeten und bestehenden, aber nicht auf Dauer angelegten Gesell- schaften bürgerlichen Rechts (GbRs), die zum Gesellschaftszweck die Vorteilsverschaffung durch Bezugs- und Berechtigungsscheinen oder Vorteile bei der Inanspruchnahme von Onlineangebo- ten für die Gesellschafter sowie die Unterhaltung und Gestaltung der Freizeit der Gesellschafter zum Gegenstand haben (Servicevertrag).
  2. Die sich aus der Beteiligung an der GbR für den Kunden ergebenden Rechte und Pflichten sind unter Teil B dieser AGB Die Maxx Direct Service AG erbringt alle für den Verkauf und die Kommunikation mit dem Initiator und der jeweiligen GbR erforderlichen Dienstleistungen, wobei sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen dem Kunden gegenüber auch Dritter bedienen kann. Weiterhin stellt die Maxx Direct Service AG einen unabhängigen Treuhänder zur Weiterleitung der Gesellschaftserträge an den Kunden zur Verfügung.
  3. Dem Kunden des Servicevertrages wird durch die Maxx Direct Service AG die Möglichkeit geboten, einen BonusPlan49-Vertrag mit der Maxx Direct Service AG nach den Bedingungen dieser AGB abzuschließen. Hinsichtlich des Widerrufsrechtes des Verbrauchers gilt für den BonusPlan49-Vertrag, der unabhängig vom Servicevertrag widerrufen werden kann, 11 des Teil A der AGB.

§ 3 Vertragsschluss

Die Dienstleistungen der Maxx Direct Service AG kann jede geschäftsfähige natürliche oder juris- tische Person in Anspruch nehmen. Hierzu ist ein Serviceantrag in mündlicher Form bzw. Textform auf regelmäßige Vermittlung einer Möglichkeit zum Erwerb von Anteilen an einer GbR und/oder den Abschluss eines BonusPlan49-Vertrages an die Maxx Direct Service AG zu richten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von gängigen Fernkommunikationsmitteln. Die Annahme des Angebots durch die Maxx Direct Service AG erfolgt mit Zusendung der Vertragsunterlagen in Textform.

§ 4 Rechte und Pflichten zwischen der Maxx Direct Service AG und dem Kunden im Rahmen des Servicevertrages

  1. Die Maxx Direct Service AG bietet dem Kunden monatlich gegen Entgelt den Ankauf/Erwerb von Anteilen an bestehenden GbRs nach Maßgabe des Inhalts des jeweiligen Angebotes der Maxx Direct Service AG an, welches sich an dem Inhalt dieser AGB
  2. Die Maxx Direct Service AG ist von dem Verbot der Selbstkontraktion nach 181 BGB befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vornehmen. Ins- besondere kann die Maxx Direct Service AG auch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln. Die Maxx Direct Service AG ist auch berechtigt, sich selbst an den GbRs zu beteiligen. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen aufgrund dieses Servicevertrages erworbenen Anteil an der GbR weiter zu veräußern. Die steuerlich korrekte Geltendmachung aller aus dem Eintritt in die GbR folgenden Vermögensvorteile obliegt allein dem Kunden.

§ 5 Treuhänder

Die Maxx Direct Service AG beauftragt einen unabhängigen Treuhänder damit, im Namen des Kunden Erträge entgegenzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten, die ggf. nach Liquidation der GbR zugunsten des Kunden anfallen. Der Kunde ermächtigt die Maxx Direct Service AG daher, einen nach diesem Vertrag verpflichteten Treuhänder als seinen Empfangsbevollmächtigten ein- zuschalten. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Treuhänder findet über die von der Maxx Direct Service AG bereitgestellten Kommunikationswege statt.

§ 6 Kosten der Dienstleistung, Zahlungsbedingungen für den Servicevertrag sowie den BonusPlan49-Vertrag

  1. Für den Fall, dass der Kunde ein Angebot im Sinne von § 4 annimmt, zieht die Maxx Direct Service AG vom Kunden den Kaufpreis für den Erwerb des Gesellschaf- teranteils Berücksichtigt werden nur dem Konto der Maxx Direct Service AG vollständig und unwiderruflich gutgeschriebene Einzahlungen.
  2. Die Maxx Direct Service AG zieht einen Betrag in Höhe von € 19,90 per Lastschrift von dem Konto des Kunden Die vorgenannten Beträge sind regelmäßig monatlich zu leisten, orientiert am Zeitpunkt der ersten Buchung, die unmittelbar nach Vertragsschluss erfolgt.
  3. Die Bezahlung des monatlichen Beitrages erfolgt mittels Bankeinzug (SEPA-Lastschrift-Verfahren) über das vom Kunden bei der Online-Anmeldung angegebene Bankkonto.
  4. Mit dem Abschluss des Vertrages ermächtigt der Kunde die Maxx Direct Service AG den monatlichen Beitrag von dem bei der Anmeldung angegebenen Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen (Lastschriftmandat).
  5. Maxx Direct Service AG steht im Falle nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften das Recht zu, vom Kunden den Ersatz des durch Scheitern des Lastschrifteinzugs entstandenen Schaden zu Je nach Vereinbarung zwischen der Maxx Direct Service AG und den An- teilsverkäufern kann sich der Schaden auf den gesamten monatlichen Anteilskaufpreis belaufen.
  6. Für jede fehlgeschlagene Lastschrift kann die Maxx Direct Service AG dem Kunden einen Pauschalbetrag von € 8,00 zum Ausgleich des Mehraufwands in Rechnung Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein wesentlich niedriger Aufwand oder kein Aufwand bei der Maxx Direct Service AG entstanden ist.

§ 7 Information zu den Serviceleistungen

  1. Die Maxx Direct Service AG informiert den Anteilseigner der GbR monatlich über das dort vorhandene Gesellschaftsvermögen. Einwände gegen die Abrechnung der Serviceleistung und des Anteilserwerbes sind binnen eines Monats nach Erhalt der Abrechnung, spätestens jedoch vier Monate nach dem letzten Abrechnungszeitraum in Schriftform gegenüber der Maxx Direct Service AG vorzubringen, wobei für die fristgerechte Übersendung das Datum des Poststempels ausreichend ist. Ansonsten sind Einwände des Kunden gegen die Abrechnung ausgeschlossen.

§ 8 Servicedauer und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Servicevertrages beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag während der Laufzeit nicht fristgerecht gekündigt wurde.
  2. Wünscht ein Kunde die Beendigung des Servicevertrages, muss die Kündigung als Wirksam- keitserfordernis schriftlich vier Wochen vor dem jeweiligen Laufzeitende der laufenden Lauf- zeitperiode bei der Maxx Direct Service AG eingegangen Für den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Bei späterem Eintreffen gilt die Kündigung zum Ende der darauffolgenden Laufzeit von einem Monat. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der Maxx Direct Service AG im Falle
    • der Kündigung oder des Widerrufs des Servicevertrages durch den Kunden im Hinblick auf den BonusPlan49-Vertrag oder
    • der Kündigung oder des Widerrufs des BonusPlan49-Vertrages durch den Kunden im Hinblick auf den
  4. Der durch Erklärung der Maxx Direct Service AG gemäß Ziffer 3 gekündigte Vertrag endet mit dem Zeitpunkt, in dem der Vertrag, dessen Beendigung das Kündigungsrecht der Maxx Direct Service AG hat entstehen lassen, endet, spätestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Kün- digungserklärung.
  5. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung im Übrigen bleibt für beide Vertrags- beteiligte unberührt.

§ 9 Haftungsausschluss

Die Haftung der Maxx Direct Service AG für Schäden aus dem Servicevertrag gegenüber dem Kunden jeder Art wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Maxx Direct Service AG oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  • für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Maxx Direct Service AG oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  • für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Unter einer Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung die vertragsgerechte Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig ver- trauen In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des typischerweise eintretenden, vorher- sehbaren Schadens begrenzt und
  • für gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach 276 BGB.

§ 10 Datenschutz

 und -verarbeitung erfolgt elektronisch und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Eine Übermittlung von Kundendaten an Dritte, insbesondere den Treuhänder, die Anteilsverkäufer und ggf. Abwicklungsdienstleister erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist, oder der Kunde seine Zustimmung gesondert erteilt hat. Die Übermittlung der personenbe- zogenen Daten erfolgt im Rahmen der Erbringung von Schutzbriefleistungen zwischen der Maxx Direct Service AG und den Kooperationspartnern (Versicherungsnehmern). Diese übermitteln im Schadenfall diese Daten dem Versicherer lediglich zum Zweck der Erfüllung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen, soweit dies hierfür erforderlich ist. Im Rahmen der Organisation von Beistandsleistungen aus diesem Vertrag werden die erforderlichen personenbezogenen Daten auch an die Dienstleister übermittelt, die den Notfallservice erbringen sollen. Im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in dem Maxx Direct Service AG-Ver- trag eine Einwilligungserklärung nach dem DSGVO aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus, endet jedoch mit Ablehnung des Antrags oder durch den Kundenwiderruf. Lehnt der Kunde die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teil- weise ab, kommt es nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise abgelehnter Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenz- ten gesetzlich zulässigen Rahmen erfolgen. Der Kunde hat nach dem Bundesdatenschutzge- setz neben dem erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten Daten. Sämtliche Anfragen und Rückfragen zur Datenverarbeitung sind an die, Maxx Direct Service AG, Roseneggweg 10, CH-8866 Ziegelbrücke, Telefon: 01805 / 00 29 57*, Fax: 01805 / 00 41 96* (*0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz/maximal 0,42 €/Minute aus den Mobilfunknetzen), E-Mail: info@BonusPlan49.de zu richten.

§ 11 Widerrufsbelehrung für Verbraucher Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlus- ses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Maxx Direct Service AG, Roseneggweg 10, CH-8866 Ziegelbrücke, Tel.: 01805 / 00 29 57*, Fax: 01805 / 00 41 96* (*0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz/maximal 0,42 €/Minute aus den Mobilfunknetzen), E-Mail info@BonusPlan49.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eine E-Mail), über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs:

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die Maxx Direct Service AG alle Zah- lungen, welche vom Kunden erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen 20 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegan- gen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet die Maxx Direct Service AG dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden aufgrund dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, dann muss dieser das nachfolgende Formular ausgefüllt an die Maxx Direct Service AG senden.)

• An Maxx Direct Service AG, Roseneggweg 10, CH-8866 Ziegelbrücke,

Tel.:01805 / 00 29 57*, Fax: 01805 / 00 41 96* (*0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz/ maximal 0,42 €/Minute aus den Mobilfunknetzen)

• E-Mail: info@BonusPlan49.de

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

• Bestellt am (*)/erhalten am (*)

  • Name des/der Verbraucher(s)

• Anschrift des/der Verbraucher(s)

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

• Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 12 Änderungen der AGB, Geltendes Recht, Gerichtsstand, Parteiwechsel

  1. Die Maxx Direct Service AG behält sich vor, diese AGB im Falle einer Änderung der Gesetzes- lage zu ändern, soweit nicht die vertragswesentlichen Bestandteile der § 2, 4 und 5 dieser AGB betroffen sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden einen Monat vor ihrem Inkraft- treten in Textform (§ 126b BGB) übermittelt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Maxx Direct Service AG wird dem Kunden in der Benachrichtigung, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist noch einmal ausdrücklich hinweisen.
  2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Maxx Direct Service AG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen
  3. Die Maxx Direct Service AG ist berechtigt, durch einseitige, dem Kunden zuzustellende Er- klärung in Schrift- oder Textform einen Dritten an ihrer Stelle in die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten zu In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich von dem Vertrag durch unverzügliche fristlose Kündigung zu lösen.
  4. Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag Glarus/Schweiz

Unternehmeridentität, ladungsfähige Anschrift, zugleich Anschrift für Rückfragen:

Maxx Direct Service AG, Roseneggweg 10, CH-8866 Ziegelbrücke, gesetzlich vertreten durch die Verwaltungsrätin Susann Blumer.

Teil B Verkaufsgegenstand, Auszüge Gesellschaftsvertrag

  • 1 Kaufgegenstand

Dem Kunden werden im Rahmen dieses Servicevertrages ausschließlich Anteile an GbRs verkauft. Den Namen der monatlich verkauften GbRs (Teil A § 2) sowie alle weiteren Informationen, die erst zum Verkaufszeitpunkt feststehen, erfährt der Kunde über die Maxx Direct Service AG im Rahmen des geschlossenen Servicevertrages.

§ 2 Gesellschafter, Anteilsgewichtung

Gesellschafter sind die Verwalterin mit einem Gesellschaftsanteil und die Investorin mit 129 Anteilen.

§ 3 Dauer der GbR

Unbeschadet sonstiger Beendigungsgründe wird die GbR für die Dauer von sechs Wochen geschlossen.

§ 4 Gesellschaftsziel

Wesentliches Ziel der GbR ist,

  1. durch Bündelung der Nachfrage mit dem Gesellschaftsvermögen für die GbR und/oder die einzelnen Gesellschafter kurzfristige Einkaufs- und Genussvorteile zu verschaffen, und
  2. den Aufwand für die Geschäftsführung, insbesondere durch Verwendung von IT-Steuerungs- elementen, möglichst gering zu

Um die Ziele der GbR zu erreichen, wird die Geschäftsführung der GbR für die Gesellschafter zur gesamten Hand Produkte aus dem Bereich Lifestyle, Lotteriespiel, Medien oder Shopping erwerben.

Die Investorin erbringt als Gesellschaftsbeitrag einen noch zu vereinbarenden Geldbetrag. In kei- nem Fall übereignet sie eingebrachte Wertpapiere in das Gesellschaftsvermögen.

Die Verwalterin übernimmt zur Erreichung des Gesellschaftszwecks die Geschäftsführung und Vertretung und stellt die Investorin insoweit von jeglichen Rechten und Pflichten frei. Die Inves- torin ist auch mit der Beauftragung von Dritten für die Durchführung der Verwaltungsaufgaben durch die Verwalterin einverstanden.


§ 5 Einmalige Übertragung von Gesellschaftsanteilen

  1. Die Investorin ist berechtigt, ihren Gesellschaftsanteil nach Maßgabe der gesetzlichen Vor- schriften insgesamt oder in bis zu 130 Teilen an Dritte zu übertragen.
  2. Für den Fall der erstmaligen Veräußerung Abtretung eines durch die Teilung des Ge- sellschaftsanteils der Investorin entstandenen Gesellschaftsanteils und die dadurch bedingte Neuaufnahme von Gesellschaftern erteilen die Gesellschafter bereits jetzt ihre Zustimmung zur Anteilsübertragung. Alle späteren Verfügungen über die ursprünglich durch die Teilung und Übertragung nach § 5 Abs. 1 dieses Vertrages entstandenen Gesellschaftsanteile bedürfen der vorherigen Zustimmung aller anderen Gesellschafter.
  1. Sollte die Investorin ihren gesamten Gesellschaftsanteil übertragen, so erklären sich die Ge- sellschafter ausdrücklich einverstanden mit dem vollständigen Ausscheiden der Investorin aus der

Die Investorin hat jedwede Übertragung ihres Gesellschaftsanteils oder Teilen davon zu doku- mentieren und der Verwalterin anzuzeigen. Sie ist verpflichtet, der Verwalterin den Erwerber ihres insoweit übertragenen Gesellschaftsanteils mitzuteilen.


§ 6 Geschäftsführung, Haftungsbeschränkung

  1. Die GbR überträgt der Verwalterin die alleinige Geschäftsführung. Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Verwalterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
  2. Die Gesellschafter verpflichten sich, für die GbR nur und ausschließlich Geschäfte abzuschlie- ßen, die auf die Haftung des Gesellschaftsvermögens beschränkt Ferner verpflichten sie sich, in jedem Vertrag mit Geschäftspartnern der GbR eine schriftliche Regelung zur Haftungsbe- schränkung auf das Gesellschaftsvermögen aufzunehmen.
  3. Ansprüche der GbR aus unvollkommenen Verbindlichkeiten können auch die nicht zur Ge- schäftsführung befugten Gesellschafter im Namen der GbR gegenüber Dritten geltend machen, wenn die Verwalterin diese Ansprüche trotz Auflösung der GbR und schriftlicher Aufforderung nicht für die GbR Das Recht zur Notgeschäftsführung bleibt unbenommen.

§ 7 Gesellschafterversammlung

Die Investorin und die Verwalterin verzichten wechselseitig auf die Durchführung von Gesell- schafterversammlungen. Eine Gesellschafterversammlung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einberufen werden.


§ 8 Kontrollrechte der Gesellschafter

  1. Die Gesellschafter verzichten gegenüber der GbR auf ihr Recht auf Einsichtnahme in die Ge- schäftsbücher, Geschäftsunterlagen und sonstige Papiere der
  2. Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger verzichten auf ihr Recht auf Anfertigung einer Über- sicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens.
  3. Die Verzichte gemäß 1 und 2 gelten nur, soweit kein objektiver Grund zur Annahme unred- licher Geschäftsführung besteht. Für das Vorliegen von Tatsachen, die die Annahme unredlicher Geschäftsführung nahelegen, ist der sich auf das Kontrollrecht berufende Gesellschafter darle- gungs- und beweisbelastet.
  4. Soweit das Gesellschaftsvermögen nicht das von der Investorin eingebrachte Kapital übersteigt, verzichtet die Investorin auch auf ihr Auskunftsrecht gegenüber der

§ 9 Auflösung und Liquidation der GbR

  1. Bei Insolvenz oder Ausschluss eines Gesellschafters sowie bei Kündigung der GbR durch einen Gesellschafter wird die GbR nicht aufgelöst, sondern nach Ausscheiden des betroffenen Gesell- schafters von den übrigen Gesellschaftern
  2. Die Gesellschafter verzichten auf ihr Recht zur Kündigung der GbR für den Zeitraum von sechs Wochen ab Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Nach dem Abschluss dieses Gesellschaftsver- trages eintretende Gesellschafter verzichten für den Zeitraum von sechs Wochen ab Abschluss des Übernahmevertrags über den Gesellschaftsanteil auf ihr Recht auf Kündigung der GbR. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Die GbR löst sich – unbeschadet gesetzlicher Regelungen – auf, wenn die Investorin keine Gesellschaftsanteile mehr hält oder der vereinbarte Auflösungszeitpunkt erreicht

Nach der Auflösung der GbR verbleibt die Geschäftsführung ausschließlich bei der Verwalterin. Andere Gesellschafter sind auch im Fall der Auflösung der GbR von der Geschäftsführung aus- drücklich ausgeschlossen.

Zum Zwecke der Auseinandersetzung erstellt die Verwalterin alsbald nach Auflösung der GbR eine Auflistung über den Bestand des Gesellschaftsvermögens. Noch ausstehende Forderun- gen gegen Dritte werden durch die Verwalterin im Namen und auf Rechnung der GbR geltend gemacht und Schulden der GbR berichtigt. Die Verwalterin erstellt unverzüglich nach Auflösung der GbR und Berichtigung der Gesellschaftsschulden eine Auseinandersetzungsbilanz über den Bestand des Gesellschaftsvermögens und des sonstigen zum Wert oder Gebrauch überlassenen Vermögens. Sie unterrichtet die übrigen Gesellschafter über den endgültigen Vermögensbestand und verteilt den etwaigen Überschuss an die Gesellschafter entsprechend ihrer Gesellschafts- beteiligung.

Der Verwalterin bleibt vorbehalten, sich zur Durchführung einiger oder aller Liquidationsaufgaben eines Dritten zu bedienen. Die Gesellschafter sind mit der Beauftragung eines Dritten für die Durchführung einiger oder aller Liquidationsaufgaben durch die Verwalterin einverstanden.

§ 10 Anwendbares Recht

Für die GbR gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

§ 11 Vertragsschluss und Vergütung

  1. Partner der Maxx Direct Service AG im Rahmen eines BonusPlan49-Vertrages kann jede geschäftsfähige natürliche oder juristische Person Hierzu ist ein Serviceantrag in mündlicher Form bzw. Textform auf Abschluss eines BonusPlan49-Vertrages an die Maxx Direct Service AG zu richten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von gängigen Fernkommunikationsmitteln. Die Annahme des Angebots durch die Maxx Direct Service AG erfolgt mit Zusendung der Vertragsunterlagen in Textform (vgl. Teil A § 3).
  2. Als Voraussetzung für den Abschluss des BonusPlan49-Vertrages gilt, dass der Kunde
    • vollumfänglich geschäftsfähig ist und
    • sich der Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Zur Höhe der Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsweise wird auf Teil A § 6 dieser AGB verwiesen.

Stand: April 2021